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Konjunkturprogramm Bayern

Staatliche Maßnahmen des StMWIVT im Konjunkturpaket II - Umsetzung


Mittelstandsschirm der Bayerischen Staatsregierung

Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage hat die Bayerische Staatsregierung ein breites Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Konjunktur in Bayern beschlossen. Im Mittelpunkt steht der Bayerische Mittelstandsschirm, mit dem die akuten Bedürfnisse der Mittelstandsfinanzierung erfüllt werden sollen. Zuständig für die Förderung des Mittelstands ist die LfA Förderbank Bayern .


Bayerischer Mittelstandsschirm

Überblick über den von der Staatsregierung aufgespannten Mittelstandsschirm für bayerische Unternehmen zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten speziell für den Mittelstand.

Stand: März 2010

Deckblatt der Broschüre: Bayerischer Mittelstandsschirm

Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums
der LfA

Im Zuge der aktuellen Finanzkrise wurden die Programme der Bürgschaftsbank Bayern, der LfA und der KfW sowie die Insolvenzordnung (InsO) modifiziert. Nachfolgend werden diese Änderungen zusammengefasst dargestellt:

Unterstützungsmöglichkeiten der LfA Förderbank Bayern (LfA)

Mittelstandsschirm

Im Mittelpunkt des Mittelstandsschirms steht die Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums. Dafür hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des Mittelstandsschirms ein Rückbürgschaftskontingent 200 Mio. € zur Verfügung gestellt:

  • Großzügigere Betriebsmittelbürgschaften
    Betriebsmittelkredite sind gerade für Betriebe, die im Kern gesund und wettbewerbsfähig sind, aber kurzfristig in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, von besonderer Bedeutung. Der maximale Bürgschaftssatz der LfA für Betriebsmittelkredite wurde daher von 50 % auf 80 % angehoben.
  • Verstärkter Einsatz von Rettungsbürgschaften
    Für Unternehmen in Schwierigkeiten können in Zukunft neben Umstrukturierungsbürgschaften auch verstärkt Rettungsbürgschaften zum Einsatz kommen.

  • Verstärkter Einsatz von Bürgschaften für Investitionsdarlehen
    Aufgrund der angespannten Risikolage bei den Geschäftsbanken, aber auch vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunktur wird die Nachfrage nach Verbürgungen von Investitionsdarlehen - allein aufgrund höherer Ausfallwahrscheinlichkeiten - voraussichtlich merklich zunehmen.

Weitere Informationen zum Bürgschaftsangebot der LfA

Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite

Seit 1.2.2010 bietet die LfA unter dem Dach des Mittelstandsschirms im Rahmen des Universalkredits auch Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite an. Die Förderbank entlastet die Hausbanken auf Wunsch bei der Durchleitung des LfA-Universalkredits zu 60 % vom Kreditrisiko. In Verbindung mit einer Haftungsfreistellung liegt die Obergrenze für den Universalkredit bei 1 Mio. €. Der zinsgünstige Universalkredit steht mittelständischen Unternehmen aller Branchen offen.

Merkblatt "Universalkredit" der LfA (PDF extern)

Verbesserung des Mittelstandskreditprogramms (MKP)

Auch im MKP, dem wichtigsten Programm zur Mittelstandsfinanzierung, wurden Optimierungen vorgenommen. Analog zur Verstärkung des Bürgschaftsinstrumentariums wurden hier die Haftungsfreistellungen im Wachstumsbereich (Investivkredit und Investivkredit 100) von bisher 50 auf 70 % angehoben.
Zum 1.10.2009 wurde das MKP weiter flexibilisiert und damit noch kundenfreundlicher. Die Neuerungen umfassen zusätzliche langfristige Darlehenslaufzeiten sowie die Umstellung der halb- auf eine vierteljährliche Zins- und Tilgungsstruktur. Bei den ergänzenden LfA-Programmen Startkredit 100 und Investivkredit 100 wurde die Darlehensobergrenze für Durchleitungsdarlehen ohne Haftungsfreistellung von 1,5 Mio. € auf 10 Mio. € angehoben.

Förderangebot "Wachtum" der LfA

Akutkredit der LfA

Mit dem Akutkredit der LfA wird Betrieben, die in Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen eine Umschuldung ihrer erhöhten kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital ermöglicht.

Förderangebot "Stabilisierung" der LfA

LfA-Garantien für die Auftragsfinanzierung (=Auftragsgarantien)

Aufträge, die Unternehmen erhalten, sind in vielen Fällen vorzufinanzieren. Benötigt werden in diesen Fällen Avale (z.B. für Anzahlungen, Vertragserfüllung, Gewährleistungen, etc.) und Vorfinanzierungen (z.B. Personal- und Sachkosten), die über Kredite der Hausbank finanziert werden müssen. Auftragsgarantien können bis zu einem Höchstbetrag von max. 50 % übernommen werden. Der Haftungsanteil der Hausbank muss ebenfalls 50 % betragen. Bei Vorhaben, die von mehreren Hausbanken finanziert werden, übernimmt die LfA grundsätzlich eine quotale Beteiligung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Bayern, deren Jahresgruppenumsatz maximal 500 Mio. € beträgt.

Förderangebot "Sonstige Finanzierung" der LfA

Ansprechpartner: LfA Kundencenter: 01801-212424*
Weitere Informationen: www.lfa.de

*(3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute)

Unterstützungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank Bayern

Die Bürgschaftsbank Bayern (BBB) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Ihre Aufgabe besteht darin, fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten zu ersetzen, um somit betriebsgerechte Finanzierungen zu ermöglichen. Die BBB übernimmt Bürgschaften zugunsten von KMU in Bayern für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen sowie für Leasingfinanzierungen. Der verbürgte Kredit ist soweit wie möglich abzusichern. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1,5 Mio. €, wobei die Bürgschaftsquote 80  des Kreditbetrages nicht übersteigen darf (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70 ); die Laufzeit der Bürgschaft darf 15 Jahre nicht überschreiten.

Die KMU müssen den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau zuzuordnen sein und dürfen sich EU-rechtlich nicht in Schwierigkeiten befinden. Die KMU-Beihilferichtlinien finden entsprechend Anwendung.

Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Bayern GmbH: 089/54 58 57-0
Weitere Informationen: www.bb-bayern.de

Unterstützungsangebote der KfW

KfW Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen

Es werden Freiberufler und Unternehmen gefördert, die in Deutschland investieren, grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Der Jahresgruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Mio. € i.d.R. nicht überschreiten. "Unternehmen in Schwierigkeiten" (Stichtag 01.07.2008) und Sanierungsfälle sind ausgeschlossen. Finanziert werden Investitionen in Deutschland und Betriebsmittel (inkl. Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf z.B. durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen).

Bei Investitionen bietet die KfW optional eine 90prozentige oder eine 50prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts an, bei Betriebsmitteln eine 60prozentige.

KfW Sonderprogramm - Große Unternehmen

Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. €, es sei denn, ihnen steht der Zugang zum Kapitalmarkt offen. "Unternehmen in Schwierigkeiten" (Stichtag 01.07.2008) und Sanierungsfälle sind ausgeschlossen. Möglich ist auch eine sog. Unternehmensfinanzierung zur Deckung des allgemeinen Finanzierungsbedarfs, d.h. eine Finanzierung ohne konkreten Verwendungszweck.

Der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller geht i.d.R. bis 300 Mio. €. Bei Investitionen bietet die KfW eine 70prozentige oder optional eine 50prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts an, bei Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen ist eine 50prozentige Haftungsfreistellung möglich.

KfW Sonderprogramm - Projektfinanzierungen

Im Programm sind entweder bankdurchgeleitete Finanzierungen mit anteiliger Haftungsfreistellung oder Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien (Konsortialfinanzierungen) möglich.

  • Bankdurchgeleitete Finanzierungen
    Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften, die in Deutschland investieren, unabhängig von ihrem Gruppenumsatz und dem ihrer Gesellschafter. Das Gesamtfremdfinanzierungsvolumen sollte in der Regel mindestens 50 Mio. € betragen. Der maximale Kreditbetrag liegt in der Regel bei 200 Mio. €.
    Der maximale KfW-Anteil an der gesamten Fremdfinanzierung liegt bei maximal 70 %. Eine 50prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts ist möglich.

  • Direktkredite im Rahmen von Bankkonsortien
    Die KfW beteiligt sich, wenn
    • sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen und
    • eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.

Der KfW-Anteil an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung kann maximal 35 % betragen.
Das Mindestvolumen beträgt 50 Mio. € bezogen auf das gesamte Konsortium. Der maximale Kreditbetrag liegt in der Regel bei 200 Mio. € pro Projekt.

Ansprechpartner: KfW Mittelstandsbank: 01801 / 241124*
Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm
Weitere Informationen: www.kfw.de

*(3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute)

Anpassung des Insolvenzrechts

Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise wurde der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung so angepasst, dass Unternehmen, die voraussichtlich in der Lage sind, mittelfristig ihre Zahlungen zu leisten, auch dann nicht den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen, wenn eine vorübergehende bilanzielle Unterdeckung vorliegt.

Mit dieser Regelung soll in Krisenzeiten an sich gesunden Unternehmen der Weg zu einer Sanierung geebnet werden.

Nach dieser Neufassung der Insolvenzordnung (InsO) liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO).

Die neue Fassung des § 19 Abs. 2 InsO ist befristet und gilt bis zum 31.12.2013.

Um die Möglichkeiten der Sanierung insolventer Unternehmen weiter zu verbessern, bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfangreiche Reform des Insolvenzrechts vor.


Informationspapier zur Wirtschafts- und Finanzmarktkrise: Neue und bestehende staatliche Unterstützungsangebote

Stand: April 2010

Deckblatt der Broschüre: Informationspapier zur Wirtschafts- und Finanzmarktkrise: Neue und bestehende staatliche Unterstützungsangebote

Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen in der Krise - auf einen Blick

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern bietet umfangreiche Informationen zum Konjunkturpaket



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//wirtschaft/konjunkturprogramm/ (02. 09. 2010)